Verkehrs-Rechtsschutz
Versicherter Personenkreis
- Versicherungsnehmer (VN) als Eigentümer oder Halter aller gemeldeten und auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger
- VN als Erwerber solcher Fahrzeuge
- VN als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrervermietfahrzeuges
- VN als Fahrer fremder Fahrzeuge (privat oder beruflich)
- Berechtigte Fahrer oder Insassen
- VN, Ehe-/Lebenspartner, im Versicherungsschein angegebener Lebenspartner und minderjährige Kinder als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer sowie als Eigentümer, Halter oder Fahrer von Kleinkrafträdern etc.