NRV - Rechtsschutz

Verkehrs-Rechtsschutz

Versicherter Personenkreis

  • Versicherungsnehmer (VN) als Eigentümer oder Halter aller gemeldeten und auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger
  • VN als Erwerber solcher Fahrzeuge
  • VN als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrervermietfahrzeuges
  • VN als Fahrer fremder Fahrzeuge (privat oder beruflich)
  • Berechtigte Fahrer oder Insassen
  • VN, Ehe-/Lebenspartner, im Versicherungsschein angegebener Lebenspartner und minderjährige Kinder als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer sowie als Eigentümer, Halter oder Fahrer von Kleinkrafträdern etc.