Erweiterung Straf-Rechtsschutz
Versicherter Personenkreis
- Versicherungsnehmer
- Ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner
- Minderjährige Kinder
- Unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, sowie im Haushalt lebende Enkel und Tageskinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
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- Versicherte Leistungsarten