NRV - Rechtsschutz

Erweiterung Straf-Rechtsschutz

Versicherte Leistungsarten

  • Vorwurf einer vorsätzlichen und/oder fahrlässigen Begehung von Vergehen, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt. Bei dem Vowurf eines nur vorsätzlich begehbaren Deliktes besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn der Versicherungsnehmer selbst betroffen ist oder der Rechtsschutzgewährung zustimmt.
  • Übernahme der im Wege einer Honorarvereinbarung entstehenden angemessenen Anwaltshonorare
  • Übernahme der Reisekosten des Rechtsanwalts an den Ort des zuständigen Gerichts
  • Übernahme der Kosten für vom Versicherungsnehmer für die Verteidigung in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten
  • Zeugenbeistandsleistung durch einen Rechtsanwalt für Betriebsinhaber