NRV - Rechtsschutz

Verkehrs-Rechtsschutz für einzelne Fahrzeuge

Versicherter Personenkreis

  • Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter der versicherten Motorfahrzeuge zu Lande und Anhänger
  • Versicherungsnehmer als Erwerber solcher Fahrzeuge
  • Versicherungsnehmer als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrervermietfahrzeuges zu Lande und Anhänger
  • Versicherungsnehmer als Fahrer fremder Fahrzeuge (privat oder beruflich)
  • Berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge
  • Für den Versicherungsnehmer und seinen ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein angegebenen Lebenspartner und die minderjährigen Kinder besteht auch Versicherungsschutz in ihrer Eigenschaft als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer sowie als Eigentümer, Halter oder Fahrer von Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Leichtkrafträdern.