Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie
Versicherter Personenkreis
- Versicherungsnehmer, der eheliche/eingetragene oder im Versicherungsschein angegebene Lebenspartner, die minderjährigen Kinder sowie die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten
- Alle genannten Personen als Eigentümer oder Halter aller auf sie zugelassenen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger - ausgenommen Nutzfahrzeuge
- Alle genannten Personen als Erwerber solcher Fahrzeuge
- Alle genannten Personen als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrervermietfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers
- Alle genannten Personen als Fahrer fremder Fahrzeuge, sowie als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer.
- Mitversichert sind alle berechtigten Fahrer und Insassen.