NRV - Rechtsschutz

Fahrer-Rechtsschutz

Versicherter Personenkreis

  • Versicherungsnehmer als Fahrer von Fahrzeugen, die weder ihm gehören noch auf ihn zugelassen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen sind
  • Versicherungsnehmer als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer