Privat- und Berufs-Rechtsschutz
Versicherter Personenkreis
Im privaten und im beruflichen Bereich als Nichtselbstständiger
- Versicherungsnehmer und sein ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein angegebener Lebenspartner/In
- Minderjährige Kinder, auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder
- Unverheiratete, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, längstens bis sie erstmalig und dauerhaft eine berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten
- die im Haushalt lebenden Enkel und Tageskinder bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten