NRV - Rechtsschutz

Privat- und Berufs-Rechtsschutz

Versicherter Personenkreis

Im privaten und im beruflichen Bereich als Nichtselbstständiger
  • Versicherungsnehmer und sein ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein angegebener Lebenspartner/In
  • Minderjährige Kinder, auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder
  • Unverheiratete, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, längstens bis sie erstmalig und dauerhaft eine berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten
  • die im Haushalt lebenden Enkel und Tageskinder bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten