NRV - Rechtsschutz

Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz

Versicherter Personenkreis

  • Versicherungsnehmer und sein ehelicher/eingetragene oder im Versicherungsschein angegebener sonstiger Lebenspartner/In
  • Minderjährige Kinder, auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder
  • Unverheiratete, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, längstens bis sie erstmalig und dauerhaft eine berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten
  • für alle oben genannten Personen gilt der Versicherungsschutz im privaten Bereich,
  • im beruflichen Bereich als Nichtselbstständige(r) sowie als
  • Eigentümer oder Halter aller auf sie zugelassenen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge und Anhänger,
  • als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer gleichartiger Fahrzeuge,
  • als Fahrer oder Insasse von Fahrzeugen
  • darüber hinaus versichert sind alle berechtigten Fahrer und Insassen der oben genannten Fahrzeuge
  • im privaten und beruflichen Bereich die im Haushalt lebenden Enkel und Tageskinder bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten