NRV - Rechtsschutz

Landwirte

Versicherter Personenkreis

Privat-Rechtschutz
  • Landwirt
  • Lebenspartner
  • Kinder (unverheiratet, nicht in einer Lebenspartnerschaft lebend, ohne eigene Berufsausübung
  • Altenteiler
  • Hoferbe
  • Miteigentümer

im privaten Bereich und für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeit.

Verkehrsrechtsschutz

Alle auf den unter Privat-Rechtsschutz genannten Personenkreis zugelassenen Motorfahrzeuge sowie Anhänger und als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer dieser Fahrzeuge sowie Nutzfahrzeuge mit schwarzem Kennzeichen, wenn sie zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden. Die versicherten Personen haben Versicherungsschutz beim Lenken fremder Fahrzeuge und als Insasse von Fahrzeugen.

Berufs-Rechtschutz
  • Landwirt
  • Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den landwirtschaftlichen Betrieb
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz

Versichert ist die selbstgenutzte Wohneinheit und alle zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken selbstgenutzten (eigenen, gepachteten) und verpachteten Grundstücke und Gebäude des Betriebes, sowie die ausschließlich selbstgenutzte im Eigentum des VN stehende Zweitwohnung.