Erweiterung Straf-Rechtsschutz

Nicht verantwortlich und doch beschuldigt?
Der Tatverdacht einer vorsätzlichen Straftat kann ausreichen, Sie einem Ermittlungsverfahren auszusetzen. Das gefährdet in den meisten Fällen die berufliche und oft auch die private Existenz. Denn nach dem Gesetz wird bei bestimmten Delikten grundsätzlich wegen Vorsatz ermittelt.
Das könnte z.B. sein:
- Untreue
- Beleidigung
- Betrug
- Diebstahl
- Sachbeschädigung