Privat-Rechtsschutz

100 % Recht, 150 % ein gutes Gefühl
NRV-Privat-Rechtsschutz – der Basisschutz.
Kaum etwas kann Ihr Privatleben so durcheinanderbringen wie ein Rechtsstreit. Angefangen mit Betroffenheit über Wut bis hin zur Frage: Wie geht es jetzt weiter?
Ursachen gibt es viele und die meisten kommen unerwartet. Dabei steigt die Anzahl der Klagen vor den deutschen Zivilgerichten ständig. Bleiben Sie nicht wehrlos, beugen Sie vor.
Der NRV-Privat-Rechtsschutz ist Ihre Grundabsicherung, wenn Sie
- sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren verteidigen müssen;
- Ihre Schadenersatzansprüche durchsetzen wollen;
- Ihre Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend machen oder abwehren müssen, z. B. aus einem Kauf- oder Reparaturvertrag;
- einen Prozess vor dem Sozialgericht anstrengen müssen, weil z. B. die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung nicht leistet;
- z. B. ein Abiturzeugnis vor dem Verwaltungsgericht anfechten wollen;
- als Beamter von einer Disziplinarmaßnahme wegen eines angeblichen Dienstvergehens bedroht sind;
- Sie sich bei veränderter Rechtslage in Fragen des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts lediglich beraten lassen möchten;
oder
- Opfer einer Gewaltstraftat wurden und deshalb Ihre Rechte als Verletzter vor einem deutschen Strafgericht - z. B. als Nebenkläger - oder Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz bzw. im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleich durchsetzen wollen und wenn Sie als Verletzter oder Zeuge anwaltlichen Beistand benötigen;
- wegen Steuern oder wegen anderer Abgaben, z. B. Gebühren und Zöllen, einen Prozess vor dem Finanz- oder dem Verwaltungsgericht anstrengen müssen.