Privat-Rechtsschutz
Versicherter Personenkreis im privaten Bereich sowie im beruflichen Bereich bei Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeit
- Versicherungsnehmer
- Ehelicher oder im Versicherungsschein eingetragener Lebenspartner
- Minderjährige Kinder
- Unverheiratete, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, längstens bis sie erstmalig und dauerhaft eine berufliche Tätigkeit ausüben und ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten