NRV - Rechtsschutz

Privat-Rechtsschutz

Versicherter Personenkreis im privaten Bereich sowie im beruflichen Bereich bei Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeit

  • Versicherungsnehmer
  • Ehelicher oder im Versicherungsschein eingetragener Lebenspartner
  • Minderjährige Kinder
  • Unverheiratete, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, längstens bis sie erstmalig und dauerhaft eine berufliche Tätigkeit ausüben und ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten